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Für welche Krankheitsbilder eignet sich die ambulante Therapie einer Essstörung?

Eine ambulante Therapie von Essstörungen kommt vor allem für PatientInnen mit Bulimie oder Binge-Eating-Störungen in Frage. Eine stationäre oder teilstationäre Behandlung ist vor allem bei langjährigem Bestehen der Erkrankung und in besonders schweren Fällen nötig.

Bei Anorexie-PatientInnen sind ambulante Therapien als Erstbehandlung dagegen eher eine Ausnahme, die nur in Frage kommt, wenn die Krankheit noch nicht lange besteht, nicht sehr stark ausgeprägt ist und keine weiteren körperlichen oder psychischen Risiken bestehen. Auch die Veränderungsmotivation der PatientInnen kann hier ein wesentlicher Faktor für die Therapieentscheidung sein. Wenn die ambulante Therapie bei Anorexie-PatientInnen über einen längeren Zeitraum keine Erfolge nach sich zieht, wird sie abgebrochen und durch eine stationäre oder teilstationäre Therapie ersetzt. Bei erwachsenen PatientInnen sollten sich innerhalb von drei Monaten Besserungen zeigen, bei Jugendlichen ist dieses Zeitfenster auf sechs Wochen begrenzt. Die wöchentliche Gewichtszunahme bei einer ambulanten Therapie sollte mindestens bei 200 bis 500 Gramm pro Woche liegen. Auch hier gilt, dass diese regelmäßige Gewichtszunahme bei Erwachsenen nach spätestens drei Monaten, bei Jugendlichen nach spätestens sechs Wochen bilanziert werden sollte. Wurde das Gewichtsziel nicht erreicht, muss der ambulante Therapieversuch als gescheitert betrachtet werden, ebenso wenn es während der Therapie zu einer deutlichen Gewichtsabnahme kommt. Von deutlich größerer Bedeutung sind ambulante Psychotherapien bei Anorexie dagegen, wenn nach einem Klinikaufenthalt eine Nachbehandlung erfolgt.

 

 

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